Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Betreuung und Beratung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
Im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung z.B.:
- Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung z.B. Ergonomie und Lichtverhältnisse durch Arbeitsplatzanalyse
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Hinwirken auf sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und Unterweisungen
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Das Beurteilen der im Betrieb vorliegenden Gefährdungen bestimmt die Art und den Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung
- Sichere elektrische Geräte
- Arbeitsmittel und Medizinprodukte
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Home Office
- Unterweisungen und Schulungen
Beratung:
- Umsetzung des nationalen Leitfadens AMS (Arbeitsschutzmanagementsystem)
- Bildschirmarbeitsplatzanalysen.
- Erstellung von Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnissen
- Sicherheitstechnische Unterweisungen und Schulungen
- Umfang und Auswahl der geeigneten arbeitsmedizinischen Betreuung
Ihr Nutzen:
- Flexible Personalkostenplanung und Reduzierung der Kosten
- Einhaltung der gesetzlichen Regeln, keine Unstimmigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und dem Amt für Arbeitsschutz
- Verringerung von Arbeitsunfällen und damit der Kosten
- Entlastung und Sicherheit für Ihre Führungskräfte, damit mehr Zeit für Kundenbetreuung
- Besseres Image bei Kunden, Mitarbeitern und Behörden
- Keine Personalbeschaffungskosten damit flexible Kostenplanung
Das bedeutet für Sie ...
einen Vorsprung beim Kunden gegenüber der Konkurrenz