Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Betreuung und Beratung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG) und DGUV Vorschrift 2

Im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung z.B.:

  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung z.B. Ergonomie und Lichtverhältnisse durch Arbeitsplatzanalyse
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Hinwirken auf sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und Unterweisungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Das Beurteilen der im Betrieb vorliegenden Gefährdungen bestimmt die Art und den Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung
  • Sichere elektrische Geräte
  • Arbeitsmittel und Medizinprodukte
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Home Office
  • Unterweisungen und Schulungen

Beratung:

  • Umsetzung des nationalen Leitfadens AMS (Arbeitsschutzmanagementsystem)
  • Bildschirmarbeitsplatzanalysen.
  • Erstellung von Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnissen
  • Sicherheitstechnische Unterweisungen und Schulungen
  • Umfang und Auswahl der geeigneten arbeitsmedizinischen Betreuung

Ihr Nutzen:

  • Flexible Personalkostenplanung und Reduzierung der Kosten
  • Einhaltung der gesetzlichen Regeln, keine Unstimmigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und dem Amt für Arbeitsschutz
  • Verringerung von Arbeitsunfällen und damit der Kosten
  • Entlastung und Sicherheit für Ihre Führungskräfte, damit mehr Zeit für Kundenbetreuung
  • Besseres Image bei Kunden, Mitarbeitern und Behörden
  • Keine Personalbeschaffungskosten damit flexible Kostenplanung

Das bedeutet für Sie ...

einen Vorsprung beim Kunden gegenüber der Konkurrenz