2018-01-19 16:53 by Holger Backe
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte
eines Unternehmens.
Sie achten darauf, ob die betriebli-
chen Schutzvorrichtungen und Sicherheits-
maßnahmen ausreichen, und weisen darauf
hin, wenn sie glauben, dass Arbeitsplätze
gesundheitsgerechter gestaltet werden kön-
nen. Ihre Erfahrungen im Berufsalltag helfen
ihnen dabei, Unfall- und Gesundheitsgefah-
ren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und
zu benennen.
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
• beraten ihre Vorgesetzten
• sind fachkundige Ansprechpersonen für
Kolleginnen und Kollegen
• vermitteln zwischen Führungskräften
und Beschäftigten
• gehören als festes Mitglied zur betrieb-
lichen Arbeitsschutzorganisation
• agieren als Vorbild für sicheres und
gesundes Verhalten am Arbeitsplatz
Sicherheitsbeauftragte
haften nicht
Falls aus irgendwelchen Gründen etwas
schiefgeht, falls Sie etwas übersehen, eine
Situation falsch beurteilen oder ein Sicher-
heitsmangel nicht rechtzeitig behoben
wurde.
Fünf Kriterien für die richtige Anzahl
der Sicherheitsbeauftragten
Im Unternehmen bestehende
Unfall- und Gesundheitsgefahren
Ein wesentliches Kriterium der DGUV Vor-
schrift 1 sind die im Unternehmen bestehen-
den Unfall- und Gesundheitsgefahren:
Anzahl der
Beschäftigten
Grundsätzlich müssen ab regelmäßig mehr
als 20 Beschäftigten im Unternehmen Sicher-
heitsbeauftragte bestellt werden. Sicherheits-
beauftragte sollten die von ihnen betreuten
Beschäftigten persönlich kennen.
Räumliche Nähe
„Räumliche Nähe“ bedeutet, dass der oder
die Sicherheitsbeauftragte als Ansprech-
partner oder Ansprechpartnerin erreichbar
sein sollte. Nur so kann er oder sie die Situ-
ation in den Arbeitsbereichen selbst ein-
schätzen. Bei Filialen oder anderen räumlich
getrennten Betriebsteilen werden damit
unter Umständen weitere Sicherheitsbeauf-
tragte nötig: Ist die räumliche Einheit klein
und hat der Unternehmer oder die Unterneh-
merin die örtlichen Belange für Sicherheit
und Gesundheit auf die dortige Leitung
übertragen, sind in der Regel keine zusätzli-
chen Sicherheitsbeauftragten erforderlich.
Zeitliche Nähe
Das Kriterium „zeitliche Nähe“ betrifft
speziell Unternehmen mit Schichtbetrieb:
Kennen die Sicherheitsbeauftragten die
Arbeitsbedingungen und die Maßnahmen
für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
in allen Schichten? Dann können sie ihre
Aufgabe als SiB wahrnehmen, selbst wenn
sie selbst nicht regelmäßig in jeder der
Schichten arbeiten sollten. Allerdings sollte
gewährleistet sein, dass zum Beispiel durch
entsprechende Übergabezeiten in allen
Schichten Kontakt- und Austauschmöglich-
keiten mit den zuständigen Sicherheitsbe-
auftragten bestehen.
Fachliche Nähe
Bei der geforderten „fachlichen Nähe“ kom-
men verschiedene Aspekte zum Tragen.
Die Unternehmen sollten bei der Auswahl
der Sicherheitsbeauftragten insbesondere
darauf achten, dass diese die Beschäftigten-
struktur und die Gefährdungspotenziale des
Arbeitsbereichs kennen. In den betriebli-
chen Alltag übersetzt heißt das unter ande-
rem, dass Sicherheitsbeauftragte in der
Lage sein sollten, die Tätigkeiten im jeweili-
gen Arbeitsbereich einzuschätzen – das
erfordert entsprechendes Wissen und Erfah-
rung. Auch über mögliche sprachliche oder
kulturelle Besonderheiten hinweg sollten sie
mit den Beschäftigten kommunizieren kön-
nen. Und wer Kenntnisse im Arbeitsschutz
seines Zuständigkeitsbereichs haben soll,
muss natürlich
auch in die betrieblichen
Arbeitsschutzstrukturen eingebunden sein –
und die Gefährdungsbeurteilung kennen.