- Im Fahrkorb muss bis spätestens
31.12.2020 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein,
über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. (Wir testen das bei der Begehung)
- Zu jeder Aufzugsanlage ist bis
spätestens 31.05.2016 ein Notfallplan anzufertigen mit folgendem Inhalt:
- Standort der Aufzugsanlage
- Verantwortlicher Arbeitgeber
- Personen, die Zugang zur
Anlage haben
- Personen, die eine Befreiung
Eingeschlossener vornehmen können
- Kontaktdaten der Personen, die
erste Hilfe leisten können
- Notbefreiungsanleitung für die
Aufzugsanlage
Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung von Art und Intensität
der Nutzung der Anlage durchzuführen