Themen:
1. Die neue Version des DIN EN ISO 9001:2008 Standards ist da
2. Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen
1. Die neue Version des DIN EN ISO 9001:2008 Standards steht seit dem 1. Dezember 2008 zur Verfügung
Der Standard für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen wurde überarbeitet und steht in deutscher Sprache ab sofort beim Beuth-Verlag zur Verfügung.
Die neue Version ist das Ergebnis aus den Überarbeitungsvorschlägen, die seit der letzten Auflage dieses Standards bewertet wurden. Zusätzlich wurden Änderungen vorgenommen, die eine bessere Übereinstimmung mit DIN EN ISO 14001:2004, dem Standard für Umweltmangement-Systeme, gewährleisten.
Was ist neu? Vorneweg, es gibt keine wesentlichen neuen Forderungen. Begrifflichkeiten werden klarer erläutert, damit werden einige Forderungen deutlicher herausgestellt. Die Struktur der Norm wurde beibehalten.
Dieser Standard wird, wie auch der Bereich Arbeitssicherheit mit der OSHAS 18001, immer wichtiger, auch für Ihr Unternehmen. Integrieren Sie alle einzelnen Systeme zu einem gemeinsamen System und vermeiden Sie damit doppelte und dreifache Arbeit bei der Erstellung, Umsetzung, Auditierung und Zertifizierung.
Wir sind sicher, dass Sie keine Probleme haben werden, die neue Version des Standards in Ihre bestehende Organisation zu integrieren.
Haben Sie Fragen zu konkreten Vorgehensweise und Änderungen? Kontaktieren Sie uns.
Wie komme ich zu einem Zertifikat nach der neuen Norm?
Ein Jahr nach Veröffentlichung der ISO 9001:2008 sollten alle akkreditierten Zertifikate nach ISO 9001:2008 ausgestellt werden. Dieses gilt sowohl für Neu- wie für Wiederholungszertifizierungen.
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der ISO 9001:2008 wird jede bestehende Zertifizierung nach der alten ISO 9001:2000 ungültig. Beachten Sie diese Fristen, sonst haben Sie kein gültiges Zertifikat mehr. Stellen Sie beim nächsten Überwachungs- oder Wiederholungsaudit auf „die Neue“ um.
Nutzen Sie die Umstellung und beleuchten Sie Ihr Managementsystem aufs neue nach vorhandenen Optimierungsmöglichkeiten.
Prüfen Sie, ob Sie von allen Kundenwünschen wissen, indem Sie systematisch danach fragen.
2. Arbeits- und Wegeunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer oder freiwillig Versicherte (Freiberufler, Unternehmer) bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.
Dazu gehören z.B. auch Unfälle:
- beim Befördern und Reparieren von Arbeitsgeräten
- beim Betriebssport (ohne Wettkampfcharakter)
- vom Unternehmen veranstaltete Betriebs- und Weihnachtsfeiern gehören ebenso dazu wie Betriebsausflüge
Weiterhin besteht Versicherungsschutz auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten.
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Der Hinweg beginnt mit dem Verlassen der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes. Für den Rückweg gilt entsprechendes. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Straßenverkehrsunfälle, diese stellen mehr als die Hälfte aller Wegeunfälle.
Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen (Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson) - der Weg dorthin muss mit dem Arbeitsweg verknüpft werden.Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so steht dies dem Versicherungsschutz ebenfalls nicht im Wege.
- bei Fahrgemeinschaften. Eine Fahrgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Berufstätige gemeinsam ein Fahrzeug auf dem Weg zur oder von der Arbeit benutzen. Fahrer und Mitfahrer müssen dabei nicht im gleichen Betrieb arbeiten und auch nicht regelmäßig zusammen fahren.
- bei Familienheimfahrt. Es besteht auch ein Versicherungsschutz auf dem direkten Weg von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn der Versicherte an dem Ort seiner Tätigkeit oder in dessen Nähe wegen der Entfernung zu seiner Familienwohnung nur eine Unterkunft (Pension, WG usw. ) hat.
- bei Umleitungen
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann
Beschränkung des Versicherungsschutzes:
-während einer Unterbrechung des Weges (z.B. Einkauf auf dem Weihnachtsmarkt)
-bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
-in der Regel bei Abwegen, d.h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen
Achtung: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, hat dies zur Folge, dass der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz steht!

