2011-09-30 10:59 by Holger Backe
Arbeitgeber sind seit dem Jahr 2004 gesetzlich aufgefordert, ein BEM anzubieten. Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen. Was kann für ihre Gesundheit getan werden, wie kann ihr Arbeitsplatz gesichert werden? Das BEM dient dazu, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen.
Systematisch vorgehen, individuelle Wege finden
Dahinter steht der Gedanke, dass ein systematisches Vorgehen anstelle reiner Einzelfallentscheidungen Transparenz schafft und Wege verkürzt. Natürlich geht es darum, individuell die bestmögliche Lösung zu finden – aber wer wann mit wem spricht, lässt sich festlegen. Bei den Lösungsmodellen ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Flexibilität gefordert: Infrage kommen beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung, Schulungsmaßnahmen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Die Arbeitnehmer profitieren vom betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht nur mit Blick auf ihre Gesundheit: Sie können schneller wieder voll in den Beruf einsteigen und müssen sich keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Auch für den Arbeitgeber rechnet sich sein Engagement: Er sichert dauerhaft Arbeitskraft und Know-how der Beschäftigten und fördert deren Motivation.